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LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2021 - L 2 U 117/20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Erkrankung eines Mitglieds der freiwilligen Feuerwehr an Hepatitis B - Ablehnung der Anerkennung als BK Nr. 3101 - keine erhöhte Infektionsgefahr bei seiner Tätigkeit, die eine Gleichstellung mit Versicherten im Gesundheitswesen rechtfertigen würde - Revision zugelassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 03.06.2020 - S 15 U 194/19
- LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2021 - L 2 U 117/20
- BSG, 22.06.2023 - B 2 U 9/21 R
Wird zitiert von ...
- VG Düsseldorf, 14.02.2024 - 13 K 8332/21 Geschützt ist das gesamte Personal, weil in der Regel das Infektionsrisiko für alle erhöht ist, auch für Verwaltungspersonal, Handwerker, Reinigungsdienste usw. vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2021 - L 2 U 117/20 -, juris, Rz. 33.
Auch eine Tätigkeit im Rettungsdienst zählt zum Gesundheitsdienst in diesem Sinne, vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. März 2021 - L 2 U 117/20 -, a.a.O., Rz. 47; siehe auch Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - COVID-19: Berufskrankheit oder Arbeitsunfall https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp, da sie die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit bezweckt.